Rechtsprechung
LG Darmstadt, 24.10.1986 - 17 S 11/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Schadenersatzpflicht des Mieters wegen Dübellöcher im Bad und Toilette - Vermieter muss Dübellöcher im üblichen Maß als vertragsgemäß hinnehmen
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 80
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 19.12.1991 - 6 U 108/90
Unzulässige Klauseln in Formularmietverträgen
Die Grenze für das Gebrauchsrecht des Mieters ist das verkehrsübliche Maß (Sternel, II 211;… Palandt/Putzo, § 535 Rn. 20; LG Darmstadt NJW-RR 1988, 80(= WM 1987, 315) ).Soweit er dabei Fliesen anbohren, Dübel setzen oder anderweitig Löcher verursachen muß, liegt dies innerhalb des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache, so daß von ihm nicht verlangt werden kann - schon gar nicht durch eine Formularklausel -, diese Spuren wieder zu beseitigen (…Sternel, a.a.O.;… Palandt/Putzo, § 535 Rn. 20; LG Darmstadt NJW-RR 1988, 80 (= WM 1987, 315) ).
- LG Frankfurt/Main, 27.02.1990 - 13 O 474/89
Keine Knebelmietverträge!
Für die genannten vertragsentsprechenden Abnutzungserscheinungen hat jedoch der Vermieter gemäß § 548 BGB einzustehen (vgl. AG Dortmund, WuM 1978, 173 ; LG Darmstadt, NJW-RR 1988, 80).